AGB
§ 1 GELTUNG UND BEGRIFFSDEFINITIONEN
(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden (im Folgenden „Kunde“ genannt) und der SOWESPOKE AG (im Folgenden „SOWESPOKE AG“ genannt) in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst in Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 VERTRAGSSCHLUSS
(1) Auf Anfrage erstellt die SOWESPOKE AG dem Kunden entsprechend seinen mitgeteilten, individuellen Bedürfnissen ein Angebot. Das Angebot und die darin genannten Preise haben eine Gültigkeit von vier Wochen ab dem Erstellungsdatum. Die Annahme des Angebots erfolgt durch den Kunden durch Unterschrift unter das Leistungsangebot oder kommt mit Beginn der Erfüllung des Auftrages zustande.
(2) Das Vertragsverhältnis entspricht einem Dienstvertrag im Sinne von § 611 ff.BGB, wenn nicht vorab ausdrücklich die Herstellung eines bestimmten Erfolges vereinbart wurde.
§ 3 VERTRAGSGEGENSTAND
Die SOWESPOKE AG erbringt Dienstleistungen im Bereich des Suchmaschinenmarketings, insbesondere im Hinblick auf Search Engine Advertising (SEA) und Social Media Marketing (SMM). Der jeweilige Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot.
§ 4 VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform (z.B. Brief, E-Mail oder Fax).
(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
• der Kunde mit einem Betrag, der zwei Monatszahlungen entspricht, in Verzug ist;
• eine der Parteien trotz Abmahnung andauernde oder schwere Vertragsverletzungen begeht, so dass die weitere Zusammenarbeit unzumutbar wird;
• über das Vermögen des Kunden oder seines Auftraggebers die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wird.
§ 5 PFLICHTEN DES KUNDEN
(1) Der Kunde hat der SOWESPOKE AG alle zur Erfüllung der vereinbarten Aufgaben nach diesem Vertrag notwendigen Unterlagen vollständig und rechtzeitig zu übergeben (Pflicht zur Mitwirkung). Dies beinhaltet die Mitteilung der Zugangsdaten zu den vertragsrelevanten Werbekonten der Anbieter, wie z.B. Facebook, Google Ads, Microsoft Ads (Anbieter), Analytics, Tag Manager. Gleiches gilt für die Übermittlung von Informationen über Umstände, die für die Durchführung des Auftrags relevant sein können.
(2) Hat der Kunde noch keinen Vertrag mit einem Anbieter, bzw. ein Werbekonto bei einem Anbieter, bevollmächtigt der Kunde die SOWESPOKE AG in seinem Namen für ihn die für die Erfüllung des Vertrags erforderlichen Werbekonten zu erstellen und mit Wirkung für ihn Verträge mit den Anbietern einzugehen.
(3) Vertragspartner und Rechnungsempfänger der Anbieter ist der Kunde. Während der Vertragslaufzeit verwaltet die SOWESPOKE AG die vertragsrelevanten Werbekonten treuhänderisch.
(4) Der Kunde bevollmächtigt die SOWESPOKE AG Verträge, wie z.B. den Kauf von Google Ads bzw. Microsoft Ads oder den Kauf einer Werbekampagne oder Werbeplatzierungen, in seinem Namen mit den Anbietern zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung von der SOWESPOKE AG abzuschließen, zu ändern oder zu kündigen.
(5) Der Kunde bevollmächtigt die SOWESPOKE AG die zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung von der SOWESPOKE AG notwendigen und/ oder sinnvollen Änderungen und Anpassungen in den Werbekonten vorzunehmen.
(6) Erbringt der Kunde seine Pflichten zur Mitwirkung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vereinbarungsgemäß, so hat er die hierdurch entstehenden Folgen (Verzögerungen, Mehraufwand, Mehrkosten etc.) zu tragen und die SOWESPOKE AG von ihren Leistungspflichten zu befreien.
(7) Soweit der Kunde Datenträger und/ oder digitale Dateien zur Verfügung stellt, müssen diese inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Der Kunde hat die SOWESPOKE AG alle aus der Benutzung dieser Datenträger und/ oder digitalen Dateien entstandenen Schäden zu ersetzen bzw. die SOWESPOKE AG von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.
(8) Der Kunde verpflichtet sich Änderungen seiner Kontaktdaten, wie Name, Adresse und/ oder aktuelle E-Mail- Adresse der SOWESPOKE AG unverzüglich mitzuteilen.
§ 6 PFLICHTEN DER SOWESPOKE AG
(1) Die SOWESPOKE AG verpflichtet sich, ihre Aufgaben auf der Grundlage des Vertrags und der ihr vom Kunden übermittelten Informationen ordentlich und sorgfältig zu erbringen.
(2) Die SOWESPOKE AG berät den Kunden im Search Engine Advertising (SEA) und Social Media Marketing (SMM) hinsichtlich der potentiellen Platzierung und Reichweite von Anzeigen, wobei eine garantierte Reichweite und/ oder Platzierung nicht geschuldet ist. Die SOWESPOKE AG berät den Kunden hinsichtlich der Auswahl von Suchbegriffen, Keywords sowie der Erstellung von Anzeigentexten und nimmt die entsprechende Umsetzung vor.
(3) Die SOWESPOKE AG ist nicht verpflichtet, eine rechtliche Überprüfung, insbesondere im Hinblick auf marken-, namens- oder wettbewerbsrechtliche Verstöße, der vorgeschlagenen Keywords und/oder Suchbegriffe vorzunehmen. Eine Überprüfung erfolgt nur, sofern vorab mit dem Kunden auf seine Kosten eine rechtsanwaltliche Überprüfung vereinbart wurde.
(4) Die SOWESPOKE AG ist befugt, sich zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen externer Dienstleister als Erfüllungsgehilfen zu bedienen, soweit dem nicht berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen. Der Kunde nimmt die erbrachte Leistung als Leistung der SOWESPOKE AG an.
§ 7 GEWÄHRLEISTUNG / HAFTUNG
(1) Eine Haftung für Unterbrechungen der vereinbarten Leistung infolge außergewöhnlicher Umstände (höhere Gewalt, nicht zu vertretende Störung der EDV-Anlage/ des Datennetzes, Handlungen Dritter, Krankheit usw.) sowie sonstige Schäden und Folgeschäden, die durch die Erbringung oder Nichterbringung der Leistungen entstehen, wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für einen entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Die SOWESPOKE AG haftet für Vermögensschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur dann, wenn sie die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder der Schaden auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht. Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt. Bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die Schäden beschränkt, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen.
(2) Die SOWESPOKE AG haftet nicht für nicht erfolgte und/ oder nicht im vereinbarten Umfang erfolgte Anzeigenschaltung, Webseiteninhalte oder anderen Content des Kunden, es sei denn, dass die SOWESPOKE AG dies zu vertreten hat. Wird die SOWESPOKE AG insoweit von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Kunde die SOWESPOKE AG von jeglicher Haftung frei und verpflichtet sich, der SOWESPOKE AG die Schäden zu ersetzen, die ihr durch die Inanspruchnahme durch einen Dritten, einschließlich der Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung, entstehen.
(3) Die SOWESPOKE AG haftet nicht für die Verwendung bestimmter und vom Kunden gewünschter Keywords oder Anzeigentexte wegen der Verletzung von Marken- und/ oder Namens- und/ oder Urheberrechten Dritter und/ oder wegen der Verletzung von Wettbewerbsverletzungen, die auf Leistungswünschen des Kunden beruhen. Wird die SOWESPOKE AG wegen der Verwendung solcher Keywords und/ oder Texte von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Kunde die SOWESPOKE AG von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei und verpflichtet sich, der SOWESPOKE AG die Schäden zu ersetzen, die ihr durch die Inanspruchnahme durch einen Dritten, einschließlich der Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung, entstehen.
§ 8 RECHNUNG, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, VERZUG, AUFRECHNUNG
(1) Die Abrechnung der zu erbringenden Dienstleistungen erfolgt monatlich, wobei die SOWESPOKE AG berechtigt ist, diese jeweils monatlich im Voraus abzurechnen. Gleiches gilt für die Weiterberechnung von Gebühren/ Kosten, die im Rahmen der Ausführungen eines Auftrags bei den Anbietern zu Lasten der SOWESPOKE AG anfallen. Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Rechnungsstellung und Übersendung der Rechnung ausschließlich per E-Mail einverstanden.
(2) Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten der SOWESPOKE AG zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden, kann die SOWESPOKE AG dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen.
(3) Rechnungen der SOWESPOKE AG werden innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
Die Beträge sind ohne Abzug zu zahlen. Soweit nicht anders vereinbart, ermächtigt der Kunde die SOWESPOKE AG die bestehenden Forderungen per SEPA-Lastschrift zu Lasten des angegebenen Girokontos einzuziehen. Die SOWESPOKE AG wird SEPA-Lastschriften mindestens 3 Tage vor Einzug dem Kunden ankündigen (`Pre-Notification").
(4) Befindet sich der Kunde in Verzug, so kann die SOWESPOKE AG Verzugszinsen in Höhe von 9 % über Basiszinssatz der EZB geltend machen. Die Möglichkeit zur Geltendmachung eines tatsächlich entstandenen, höheren Schadens bleibt unberührt. Befindet sich ein Kunde im Verzug, so kann die SOWESPOKE AG die Bearbeitung vereinbarter Aufträge bis zur vollständigen Zahlung der ausstehenden Rechnungsbeträge einstellen. Die Die SOWESPOKE AG kann Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnen. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann die SOWESPOKE AG Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur insoweit zulässig, als diese vom der SOWESPOKE AG schriftlich anerkannt und fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.
(6) Die Die SOWESPOKE AG ist berechtigt, Forderungen aus Leistungen an den Kunden an Dritte abzutreten. Der Kunde wird über die etwaige Abtretung informiert.
(7) Für die Verwaltung der von SOWESPOKE AG betreuten Konten des Kunden im Rahmen von Google Ads und Microsoft Ads Betreuung verwendet SOWESPOKE AG u.a. Kontenverwaltungen und Tools, die sowohl mit der SOWESPOKE AG verbundenen Unternehmen als auch Drittagenturen den Zugriff gewähren. Diese ermöglichen auch die Multiplikation von Marketingstrategien und -erfolgen. Der Kunde erteilt seine Zustimmung zur Verwendung seines von SOWESPOKE AG eingerichteten Kundenkontos für derartige Marketingunterstützung. Die Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
(8) Soweit zwischen den Vertragspartnern eine Verrechnung von Leistungen über sogenannte „SWS-Coins“ vereinbart sein sollte, behält sich die SOWESPOKE AG in Einzelfällen vor, die von ihr für diese SWS-Coins zugesagte Gegenleistung im entsprechenden Gegenwert in EURO auszuzahlen, wenn z.B. die Auftragslage die Erbringung der Gegenleistung nicht erlaubt.
§ 9 GEHEIMHALTUNG
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller in dieser Geschäftsbeziehung erlangter Kenntnisse über die andere Partei, soweit diese nicht ohnehin schon bekannt sind.
(2) Die Verpflichtungen des Abs. 1 gelten auch nach Ende des Vertrags.
§ 10 ALLGEMEINE REGELUNGEN
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, indem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Leistungs- und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der SOWESPOKE AG.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der SOWESPOKE AG.
§ 10 SALVATORISCHE KLAUSEL
Für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein sollten oder dies im Nachhinein werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt, es sei denn, durch den Wegfall einzelner Klauseln würde eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.